Klinisch Psychologische Behandlung nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG)

 

 

 

Wenn Sie nach dem VOG, Opfer eines Verbrechens oder Hinterbliebene(r) sind, werden im Notfall die Kosten für die Krisenintervention (klinisch-psychologische und gesundheitspsychologische Behandlung) übernommen. In der Regel sind es 10 Stunden. Bitte fragen sie bei einer entsprechenden Stelle bzw. Ihrer Opferschutzstelle nach. 

 

Die Behandlung richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. In erster Linie soll es darum gehen Ihnen bei der Bewältigung ihres Traumas zu helfen und sie dort zu unterstützen wo Sie diese benötigen. 

Loge Mag. Gehard

Sprechen Sie mich an!

 

Vertraulichkeit und rasche Hilfe habe ich zu meinen Hauptaufgaben gemacht!

Jeder Mensch ist individuell und etwas besonderes und verdient eine respektvolle Behandlung! 

 

Mag. Sonja Gehard  

Klinische-, Gesundheits-

und Arbeitspsychologin

Schwarzstraße 43,

A-5020 Salzburg

office@psychologin-gehard.at

 


www.instahelp,at
www.psychologen.at